Wiederherstellen, was beschädigt wurde — an Gebäuden und an der Natur
Der Verein ReHabitat widmet sich der Sanierung geschädigter Bausubstanz und der ökologischen Wiederherstellung beeinträchtigter Flächen. Wir verfolgen keinen auf eigenen wirtschaftlichen Gewinn gerichteten Hauptzweck, sondern handeln zweckgebunden für Umwelt, Gesundheit und Kreislaufwirtschaft.
Zweck des Vereins
Nach den Statuten (Art. 2) verfolgt der Verein insbesondere folgende Zwecke:
Sanierung und Rehabilitation von Bausubstanz
Fachgerechte Wiederherstellung schadstoffbelasteter (u. a. Asbest, künstliche Mineralfasern, Schimmel, PCB), biologisch kontaminierter sowie brand-, ruß- und wassergeschädigter Gebäude und Bauteile.
Ökologische Wiederherstellung
Renaturierung, Rekultivierung und Wiederherstellung beeinträchtigter und degradierter Flächen — im In- und Ausland.
Kreislaufwirtschaft
Förderung ressourcenschonender Stoffkreisläufe, Wiederverwendung und nachhaltiger Verwertung.
Wissen und Standards
Beratung, Schulung und die Erarbeitung fachlicher Standards für Sanierung, Renaturierung und Kreislaufwirtschaft.
Der Verein verfolgt keinen auf eigenen wirtschaftlichen Gewinn gerichteten Hauptzweck; ein allfälliger Überschuss verbleibt im Verein und wird für den Vereinszweck verwendet, eine Gewinnausschüttung an Mitglieder ist ausgeschlossen (Art. 2 der Statuten). Rechtsform: Verein nach Art. 60 ff. ZGB, Sitz Kreuzlingen (TG).
Wissen vermitteln — und Wiederherstellung möglich machen
Unsere Kernrolle liegt in Beratung, Schulung und der Setzung fachlicher Standards. Darüber hinaus wirken wir an der Umsetzung ökologischer Wiederherstellungsprojekte mit — auch in ariden Zonen weltweit — in Kooperation mit der IMS New Technologies AG, deren Technologien wir in geeigneten Projekten einsetzen:
ARENOVA™
Begrünung, Erosionsschutz und Bewirtschaftung arider und semiarider Flächen.
CIRCULIS™
Dezentrale Kreislauf-Konzepte für Energie, Wasser, Nährstoffe und Lebensmittel.
MEDORIS™
Dezentrale, telemedizinisch gestützte Gesundheitsversorgung im Projektumfeld.
LAYERIX™
Sicherheits- und Steuerungsebene für Gebäude und Infrastruktur.
Die eingesetzten Technologien werden unter der Dachmarke VELUNOX™ der IMS New Technologies AG geführt. ARENOVA™, CIRCULIS™, MEDORIS™, LAYERIX™ und SEVARIS™ sind Marken der IMS New Technologies AG.
Impressum
Massgebliche Sprachfassung. Massgeblich ist die deutsche Fassung dieser Rechtstexte. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen geht die deutsche Fassung vor.
Anbieter
Vertretungsberechtigte Organe
Der Verein wird durch seinen Vorstand vertreten; es gilt Kollektivunterschrift zu zweien:
- Kadir Yalcin — Präsident
- Vedat Akin — Vizepräsident
- Michael Lorenz — Geschäftsführer
Rechtliche Grundlagen der Anbieterkennzeichnung
Diese Angaben erfolgen nach Art. 3 Abs. 1 lit. s des schweizerischen Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, SR 241). Soweit sich das Angebot an Nutzer in der Bundesrepublik Deutschland richtet, gelten ergänzend § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) sowie § 18 Abs. 1 des Medienstaatsvertrags (MStV). Ein Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV ist nicht zu benennen, da kein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot vorliegt.
Statuten
Die Statuten des Vereins werden berechtigten Interessenten auf Anfrage über info@rehabitat.ch zur Verfügung gestellt.
Haftung für Inhalte und Links
Die Inhalte dieser Website werden mit Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird im gesetzlich zulässigen Rahmen keine Gewähr übernommen. Für den Inhalt externer, verlinkter Websites sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich; zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar.
Stand: 12. Juli 2026
Datenschutzerklärung
Massgebliche Sprachfassung. Massgeblich ist die deutsche Fassung dieser Rechtstexte. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen geht die deutsche Fassung vor.
Der Schutz Ihrer Personendaten ist uns wichtig. Diese Erklärung gilt nach dem revidierten schweizerischen Datenschutzgesetz (revDSG, SR 235.1, in Kraft seit 1. September 2023) und — soweit die Datenschutz-Grundverordnung nach ihrem Art. 3 Abs. 2 (Marktortprinzip) anwendbar ist — zusätzlich nach der DSGVO.
Verantwortlicher und Anlaufstellen
Die Benennung des EU-Vertreters nach Art. 27 DSGVO berührt nicht die eigene Verantwortlichkeit und Haftung des Vereins.
Grundsätze und Rechtsgrundlagen
Wir bearbeiten Personendaten nach Treu und Glauben, verhältnismässig und zweckgebunden. Die Informationspflicht bei der Beschaffung richtet sich nach Art. 19 revDSG (Ausnahmen: Art. 20 revDSG). Soweit die DSGVO anwendbar ist, stützen wir die Bearbeitung auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO (insbesondere berechtigtes Interesse an einem sicheren Betrieb der Website sowie Vertragsanbahnung und -erfüllung) und informieren nach Art. 13 und 14 DSGVO.
Welche Daten wir bearbeiten
Beim Aufruf der Website
Beim Besuch der Seite werden durch unseren Hosting-Dienstleister technisch notwendige Server-Protokolldaten verarbeitet (z. B. IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, abgerufene Ressource, übertragene Datenmenge). Diese Daten dienen dem sicheren und stabilen Betrieb der Website.
Cookies und Tracking
Diese Website setzt keine nicht notwendigen Cookies und verwendet keine Analyse-, Tracking- oder Werbedienste. Es werden keine Nutzungsprofile erstellt und beim reinen Seitenaufruf keine Daten zu Werbe- oder Analysezwecken an Dritte übermittelt. Ein Einwilligungsbanner ist deshalb nicht erforderlich.
Bei Kontaktaufnahme
Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Angaben (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Inhalt der Anfrage) ausschliesslich zur Bearbeitung Ihres Anliegens.
Auftragsbearbeiter
Zur Erbringung des Website- und E-Mail-Betriebs setzen wir sorgfältig ausgewählte Dienstleister als Auftragsbearbeiter ein, mit denen entsprechende Vereinbarungen (Art. 9 revDSV bzw. Art. 28 DSGVO) bestehen:
- Domain, Hosting und E-Mail für rehabitat.ch: ATdtm GmbH (All-Inkl.com), Friedersdorf, Deutschland.
- Dateiablage/Zusammenarbeit (Nextcloud): Betrieb auf einem Server der Hetzner Online GmbH, Deutschland/EU.
Bekanntgabe ins Ausland
Eine Bearbeitung in Deutschland/EU erfolgt in einem Staat mit angemessenem Datenschutzniveau bzw. auf Grundlage geeigneter Garantien (Art. 16 f. revDSG; Kapitel V DSGVO).
Aufbewahrung und Datensicherheit
Wir bewahren Personendaten nur so lange auf, wie es für die genannten Zwecke oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist, und treffen angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten (Art. 8 revDSG; Art. 32 DSGVO).
Ihre Rechte
Sie haben — je nach anwendbarem Recht — insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 25 revDSG; Art. 15 DSGVO), Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Bearbeitung, Datenherausgabe bzw. -übertragbarkeit (Art. 28 revDSG; Art. 20 DSGVO) sowie Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Zur Ausübung genügt eine Mitteilung an die oben genannten Anlaufstellen.
Beschwerderecht: in der Schweiz beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB); im Anwendungsbereich der DSGVO bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde in der EU.
Stand: 12. Juli 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Massgebliche Sprachfassung. Massgeblich ist die deutsche Fassung dieser Rechtstexte. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen geht die deutsche Fassung vor.
Diese AGB regeln die entgeltlichen Leistungen des Vereins ReHabitat gegenüber Unternehmen und öffentlichen Stellen. Ein Verbrauchergeschäft ist ausgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des Vereins ReHabitat (nachfolgend „Verein“) gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Behörden (nachfolgend „Auftraggeber“). (2) Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. (3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch den Verein.
§ 2 Zweckbindung und Vertragsgegenstand
Der Verein erbringt ausschliesslich satzungsgemässe Leistungen, insbesondere Beratung, Schulung sowie die Erarbeitung fachlicher Standards in den Bereichen Sanierung, Renaturierung/Rekultivierung und Kreislaufwirtschaft. Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote des Vereins sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Grenzen der Leistung
(1) Der Verein erbringt fachliche Beratung und Schulung; er ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung des Auftraggebers noch die Beauftragung zugelassener Fachbetriebe noch behördliche Genehmigungen. Diese verbleiben in der Verantwortung des Auftraggebers. (2) Der Verein leistet keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 5 Vergütung und Mittelverwendung
(1) Die Vergütung richtet sich nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung (Stunden- oder Tagessatz oder Projektpauschale) auf Grundlage des jeweiligen fachlichen Aufwands und der branchenüblichen Ansätze für hochqualifizierte Fachleistungen in der Schweiz. (2) Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit anwendbar. (3) Erträge des Vereins werden ausschliesslich zweckgebunden im Sinne der Statuten verwendet; eine Ausschüttung an Mitglieder erfolgt nicht.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit. Dazu gehören insbesondere zutreffende Angaben zu bekannten Schadstoff- oder Kontaminationsrisiken. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich.
§ 7 Absage und Storno
Sofern nicht anders vereinbart, gilt bei terminierten Leistungen (z. B. Schulungen, Vor-Ort-Terminen) folgende Staffelung bezogen auf das vereinbarte Honorar: Absage bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei; bei Absage 14 bis 7 Tage vorher 25 %; 7 bis 2 Tage vorher 50 %; weniger als 48 Stunden vorher oder bei Nichterscheinen 100 %. Nachweisbar ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Vereins.
§ 9 Termine und Verzug
Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 10 Haftung
Der Verein haftet nach den Art. 97 ff. OR; für leichtes Verschulden ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung nach Art. 100 OR (für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit) bleibt unberührt.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Kreuzlingen (TG).
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 12. Juli 2026